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Aktenzeichen (VII) VI 315/27
Datum 08.11.1927
Leitsatz 1. Zur Frage der Richtigkeit einer Sicherungsübereignung wegen Verstoßes gegen die guten Sitten. 2. Fehlt es an dem Willen, Eigentum durch Besitzkonstitut zu übertragen, wenn die Vertragsteile der irrigen Meinung sind, das Eigentum sei schon durch Besitzübertragung nach § 929 BGB. übergegangen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640764E0361
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