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Aktenzeichen III 76/27
Datum 08.11.1927
Leitsatz 1. Ist der Rechtsanwalt unter Umständen verpflichtet, bei der Übernahme eines Auftrags den Auftraggeber auf die voraussichtlich entstehenden, verhältnismäßig hohen Anwaltsgebühren hinzuweisen? 2. Steht dem Rechtsanwalt, der vom Gläubiger mit der Anmeldung einer Forderung im Konkurs des Schuldners beauftragt wird und ihm empfiehlt, aus Zweckmäßigkeitsgründen die Forderung nur in beschränktem Umfang anzumelden, die Gebühr aus § 47 RAGebO. auch für den Teil der Forderung zu, dessen Anmeldung infolge seines Rates unterblieben ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640764F0365
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