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Aktenzeichen IV 231/27
Datum 10.11.1927
Leitsatz Steht bei fortgesetzter Gütergemeinschaft dem überlebenden Ehegatten dann, wenn gemeinschaftliche Abkömmlinge aus seiner Ehe und einseitige Abkömmlinge aus einer früheren Ehe des verstorbenen Eheteils vorhanden sind, gegenüber seinen Stiefkindern ein Übernahmerecht aus § 1502 Abs. 1 BGB. zu?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464076550388
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