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Aktenzeichen (VII) VI 341/27

Datum 22.11.1927

Leitsatz 1. Bleibt das Schiedsgericht, wenn ein vor ihm abgeschlossener Vergleich von einer Partei als rechtsunverbindlich angegriffen wird, zur Entscheidung über die Rechtsverbindlichkeit des Vergleichs und über den ursprünglichen Klaganspruch zuständig? 2. Liegt eine Unzulässigkeit des schiedsgerichtlichen Verfahrens im Sinne des § 1041 Nr. 1 ZPO. auch dann vor, wenn das Schiedsgericht seine Zuständigkeit zur Entscheidung über einen Streitpunkt zu Unrecht verneint hat? 3. Wann ist eine beschränkte Aufhebung des Schiedsspruchs statthaft?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464077080029

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