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Aktenzeichen V 113/27
Datum 24.11.1927
Leitsatz Wird bei einer abgetretenen Hypothek der in § 17 AufwG. bestimmte Aufwertungsanspruch des früheren Gläubigers durch einen Vergleich ausgeschlossen, den der neue Gläubiger und der Schuldner vor dem 15. Juni 1922 oder nach dem 14. Februar 1924, aber vor dem Inkrafttreten des Aufwertungsgesetzes über die Höhe der Aufwertung abgeschlossen haben? 2. Kann der Grundstückseigentümer dem auf § 17 AufwG. gestützten Aufwertungsanspruch des früheren Gläubigers Einwendungen aus § 893 oder aus § 409 BGB. entgegenhalten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640770B0048
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