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Aktenzeichen (VII) VI 357/27

Datum 29.11.1927

Leitsatz 1. Wird der Besitzstand des bisherigen mittelbaren Besitzers beseitigt, wenn der unmittelbare Besitzer, der eine Sache gemäß § 868 BGB. für ihn im Besitz hat, mit einem Dritten ebenfalls ein Rechtsverhältnis nach § 868 BGB. begründet, dem zufolge er nunmehr den Besitz für diesen ausüben will? 2. Gilt der Satz, daß für den Wertersatz der Tag des Urteils maßgebend ist, auch dann, wenn es sich um Wertersatz für Waren handelt, die zum Verkauf bestimmt sind? 3. Zur Frage der Anwendbarkeit des § 254 Abs. 2 Satz 2 BGB. bei Schadensersatzansprüchen, die auf die §§ 989, 990 BGB. gegründet sind.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640771F0152

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