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Aktenzeichen II 269/27

Datum 02.12.1927

Leitsatz 1. Inwieweit hängt die formelle Gültigkeit eines Wechsels von der nach Firmenrecht richtigen Bezeichnung der bezogenen Firma ab? 2. Ist es für die verpflichtende Kraft des Wechselakzepts erforderlich, daß dem Bezogenen der Name oder die Firma, die er auf den Wechsel schreibt, von Rechts wegen zusteht, oder genügt es, daß er sich dieses Namens oder dieser Firma üblicher Weise bedient?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464077280198

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