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Aktenzeichen VI 257/27

Datum 05.12.1927

Leitsatz 1. Über den ursächlichen Zusammenhang zwischen einer unerlaubten Handlung, welche die Körperverletzung eines Menschen verursacht hat, und demjenigen Schaden, den der Verletzte durch einen späteren, mit seinem körperlichen Zustand zusammenhängenden Unfall erleidet. 2. Wann beginnt die Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen neu hervorgetretener Folgen einer unerlaubten Handlung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464077290204

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