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Aktenzeichen VI 108/27

Datum 08.12.1927

Leitsatz 1. Kann am Frachtgut Eigentum durch Abtretung des dinglichen Herausgabeanspruchs unter Übergabe des an Order lautenden, nicht indossierten Ladescheins übertragen werden? 2. Steht dem Erwerb des Eigentums durch Übergabe des Frachtgutes die Kenntnis des Erwerbers vom Vorhandensein eines nicht vorgelegten Ladescheins entgegen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640772C0215

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