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Aktenzeichen II 200/27

Datum 09.12.1927

Leitsatz 1. Kann der Konkursverwalter im Konkurs über das Vermögen einer Aktiengesellschaft die Aufwertung rückständiger Aktieneinlagen geltend machen, namentlich dann, wenn es vor der Konkurseröffnung nicht zu einer rechtswirksamen Umstellung des Aktienkapitals auf Goldmark gekommen war? 2. Dürfen die Gesellschaftsorgane die bei Konkurseröffnung noch nicht abgeschlossen gewesene Umstellung des Aktienkapitals auf Goldmark noch nach der Konkurseröffnung betreiben? 3. Hat im Konkurs einer Aktiengesellschaft, deren Aktienkapital bei Konkurseröffnung noch nicht auf Goldmark umgestellt war, die Aufwertung rückständiger Aktieneinlagen nach allgemeinen Grundsätzen zu geschehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640772D0220

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