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Aktenzeichen I 230/27

Datum 10.12.1927

Leitsatz Erwirbt ein Schiffseigentümer, der sein Schiff einem anderen für eine Ladung verfrachtet hat, aus einem zwischen diesem und dem Absender des Ladungsguts geschlossenen Beladungsvertrag eigene Rechte gegen den letzteren, für den Fall, daß bei der vom Absender ausgeführten Beladung das Schiff beschädigt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464077300237

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