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Aktenzeichen V 415/27

Datum 17.12.1927

Leitsatz Gilt der für die Aufwertung von Hypotheken auf Grund Vorbehalts der Rechte oder kraft Rückwirkung in § 16 AufwG. vorgeschriebene Anmeldezwang auch dann, wenn die Leistung zwar bewirkt, aber nicht angenommen worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464077370272

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