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Aktenzeichen III 239/27
Datum 20.12.1927
Leitsatz Ist das Oberlandesgericht bei der Verhandlung vorschriftsmäßig besetzt, wenn in dem Senat, dem sich der Oberlandesgerichtspräsident angeschlossen hat, wegen dessen dauernder Verhinderung das dienstälteste Senatsmitglied ständig den Vorsitz führt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464077380280
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