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Aktenzeichen V 121/27
Datum 21.12.1927
Leitsatz 1. Was ist in § 22 Abs. 1 AufwG. unter der "Absicht des anderen Teiles, das Recht des Gläubigers zu beeinträchtigen", zu verstehen? 2. Können dann, wenn der Wiedereintragung einer Hypothek auf Grund des Aufwertungsgesetzes der öffentliche Glaube des Grundbuchs entgegensteht, Bereicherungsansprüche aus § 816 BGB. in Frage kommen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640773E0308
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