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Aktenzeichen II 286/27

Datum 17.02.1928

Leitsatz 1. Darf sich der Versteigerungsrichter bei einer Zwangsversteigerung zum Zweck der Aufhebung einer Gemeinschaft im Einverständnis der Beteiligten mit der Verteilung des Erlöses unter die Miteigentümer befassen? 2. Verliert die Übertragung von Forderungen infolge von Mängeln des Verteilungsverfahrens auch dann ihre Wirksamkeit, wenn die Mängel weder durch sofortige Beschwerde noch im Wege der Widerspruchsklage gegen den Teilungsplan verfolgt werden? 3. Finden die in § 25 AufwG. für die Zahlung des Aufwertungsbetrags aufgestellten Beschränkungen auch auf die höhere Aufwertung der persönlichen Forderung Anwendung? 4. Zum Begriff des Beteiligungsverhältnisses in § 10 Nr. 1 AufwG. 5. Ist bei der Zwangsversteigerung zum Zweck der Auseinandersetzung einer Gemeinschaft die einem Miteigentümer übertragene, durch Sicherungshypothek gesicherte Forderung auf den nicht bar gezahlten Teil des Versteigerungserlöses für die Aufwertung ebenso zu behandeln wie eine durch Hypothek gesicherte Kaufgeldforderung? 6. Bezieht sich § 28 AufwG. auch auf gesetzliche Zinsen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464077410321

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