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Aktenzeichen VI 180/27
Datum 02.01.1928
Leitsatz Unter welchen Umständen hat der Halter des Kraftwagens für den Schaden zu haften, den sein Wagenführer bei einer eigenmächtig unternommenen Fahrt angerichtet hat? Zur Auslegung des § 7 Abs. 3 des Kraftfahrzeuggesetzes.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464077440347
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