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Aktenzeichen III 240/27
Datum 16.03.1928
Leitsatz Macht es für die rückwirkende Kraft eines Beschlusses des Mieteinigungsamtes, durch den es seine frühere Entscheidung über die Höhe der Friedensmiete abändert, einen Unterschied, 1. ob der Abänderungsbeschluß vor oder nach dem Inkrafttreten des Mieterschutzgesetzes vom 1. Juni 1923 ergangen ist, 2. ob der Abänderungsbeschluß sich selbst rückwirkende Kraft beigelegt hat oder nicht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640774B0377
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