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Aktenzeichen I 151/27

Datum 14.01.1928

Leitsatz 1. Sind Schriftleiter und Verleger einer Zeitschrift bei Aufsätzen, die ihnen "zum Abdruck" überlassen werden, zu erheblichen Kürzungen und sonstigen Änderungen der Form, auch zur Zusammenstellung eines Aufsatzes mit abfälligen Besprechungen befugt? 2. Schaden durch vertragswidrige Behandlung eines abzudruckenden Aufsatzes. Wieweit ist solchenfalls dem Verfasser zuzumuten, daß er durch berichtigende Erklärungen auf Verhütung eines drohenden Schadens hinwirke?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464077500401

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