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Aktenzeichen I 204/27

Datum 14.01.1928

Leitsatz Kann sich bei einer Schuldübernahme gemäß § 415 BGB. der Übernehmer dem Gläubiger gegenüber auf Irrtum über den Inhalt der übernommenen Verbindlichkeit berufen? Von wann ab gerät der Übernehmer dem Gläubiger gegenüber in Verzug?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464077520418

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