Aktenzeichen I 478/82
Datum 13.01.1883
Leitsatz 1. Sind unter den in §. 7 Abs. 2 der Reichs-Gewerbe-Ordnung erwähnten "Landesgesetzen" nur damals noch erst zu erlassende Landesgesetze oder ist darunter das gesamte geltende Landesrecht zu verstehen? 2. Entschädigungspflicht des Staates für aufgehobene wohlerworbene Rechte nach gemeinem Rechte, insbesondere mit Rücksicht auf §. 7 Abs. 2 R.G.O. 3. Begriff der "ausschließlichen Gewerbeberechtigungen" im Sinne des §. 7 Abs. 1 R.G.O. 4. Anfang der Verjährungsfrist für die Entschädigungsansprüche aus §. 7 R.G.O. 5. Kollision verschiedener Verjährungsgesetze in örtlicher und zeitlicher Beziehung.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400C010001
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