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Aktenzeichen I 484/83

Datum 02.02.1884

Leitsatz Differenzgeschäft. Finden auf einen Agenten, welcher seinem Auftraggeber falsche Mitteilung über die Offerte eines Dritten macht, die Grundsätze über den falsus procurator Anwendung? Ist der Ausspruch des Berufungsrichters über den Inhalt der Willenserklärung eines Kontrahenten, bei welchem ersichtlich von einer irrigen rechtlichen Auffassung ausgegangen ist, eine den Revisionsrichter bindende thatsächliche Feststellung? Kann bei Auslegung des Inhaltes einer Willenserklärung eine Thatsache verwertet werden, welche der Erklärende bei Anwendung gehöriger Sorgfalt hätte kennen müssen oder nur eine solche, welche derselbe thatsächlich gekannt hat? Voraussetzung und Umfang der Haftung des Agenten aus einer falschen Mitteilung. Schadensberechnung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400C040015

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