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Aktenzeichen I 114/84

Datum 10.05.1884

Leitsatz Welches ist das für die Beurteilung der Forderung des Mandatares maßgebende örtliche Recht? Ist die Ansicht der Parteien über die Geltung eines bestimmten Rechtes für den Richter maßgebend? Kann bei Kollision verschiedener Rechte für die Anwendung des einen derselben daraus ein Argument entnommen werden, daß dasselbe das für die Aufrechterhaltung eines Rechtsgeschäftes günstigere ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400C080034

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