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Aktenzeichen III 93/84

Datum 01.07.1884

Leitsatz Bedeutung der Vorschrift in §. 120 der Reichsgewerbeordnung. Wird die Schadensersatzpflicht des Fabrikbesitzers für die durch den Mangel der erforderlichen Schutzvorrichtungen entstandenen Unfälle dadurch beseitigt, daß der Fabrikinspektor bei der Revision der Maschinen den Mangel dieser Vorrichtung nicht gerügt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400C0B0045

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