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Aktenzeichen II 168/84

Datum 01.07.1884

Leitsatz 1. Geht das Urheberrecht in demselben Umfange, wie es dem Schriftsteller zusteht, auch auf dessen Erben oder sonstige Rechtsnachfolger über? 2. Hat der Verleger eines Schriftwerkes, was Änderungen an demselben bei späteren Auflagen betrifft, den Rechtsnachfolgern des Schriftstellers gegenüber größere Rechte, als diesem selbst gegenüber? 3. Ist der Verleger, welcher unbefugterweise eine weitere Auflage veranstaltet, ohne weiteres verpflichtet, das für die früheren Auflagen bedungene Honorar zu zahlen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400C0C0050

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