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Aktenzeichen III 169/84

Datum 08.07.1884

Leitsatz Können ausgeschiedene Genossenschafter, wenn binnen drei Monaten nach ihrem Ausscheiden über das Genossenschaftsvermögen auf Antrag der Genossenschaft der Konkurs eröffnet wird, im Umlageverfahren auch zur Deckung solcher Genossenschaftsschulden herangezogen werden, welche erst nach ihrem Ausscheiden kontrahiert worden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400C0D0056

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