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Aktenzeichen I 2/84
Datum 23.02.1884
Leitsatz Handelt Art. 301 H.G.B. nur von solchen Verpflichtungsscheinen, welche ein reines Summen- oder Quantitätsversprechen enthalten? Wird dem kaufmännischen Verpflichtungsscheine dadurch seine rechtliche Natur entzogen, daß in demselben die Angabe eines Verpflichtungsgrundes enthalten ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400C150092
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