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Aktenzeichen I 471/83

Datum 24.03.1884

Leitsatz 1. Ist der Anspruch auf Herausgabe der Bereicherung wegen Nachdruckes nach den Landesgesetzen oder ausschließlich nach dem Reichsgesetze vom 11. Juni 1870 zu beurteilen? 2. Findet ein solcher Anspruch nach §. 18 Abs. 6 des Reichsgesetzes vom 11. Juni 1870 auch gegen denjenigen statt, welcher durch einen nicht von ihm selbst, sondern in seinem Namen und für seine Rechnung von einem anderen veranstalteten Nachdruck bereichert ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400C170105

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