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Aktenzeichen I 111/83
Datum 07.04.1883
Leitsatz 1. Ist als Beschwerdegegenstand, falls nur ein geltend gemachtes Retentionsrecht unter den Parteien streitig ist, die retinierte Leistung oder eventuell nur die an Wert geringere Leistung, wegen welcher das Retentionsrecht ausgeübt werden soll, anzusehen? 2. Ist einer Kompensationseinrede gegenüber die Replik zulässig, daß der Beklagte wegen seiner Gegenforderung auch noch Pfänder von dem Kläger in Händen habe?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400C240154
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