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Aktenzeichen I 210/83
Datum 26.05.1883
Leitsatz 1. Form der Unterschrift des octavns subscriptor beim Testamente eines Schreibensunfähigen. 2. Einschiebung eines Attestes über den Hergang der Testamentserrichtung zwischen die schriftliche Willenserklärung des Testators und die Siegel und Unterschriften der Zeugen. 3. Muß der Testator das schriftliche Testament zeitlich vor den Zeugen, oder kann er es auch erst nach ihnen unterschreiben? 4. Berechnung der Beschwerdesumme bei einer zum Zwecke der Erwirkung eines Erbenzeugnisses erhobenen Präjudizialklage.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400C260161
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