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Aktenzeichen III 203/84
Datum 05.12.1884
Leitsatz Erwirbt der Gläubiger an der Sicherheitssumme, welche der Schuldner zum Zwecke der Abwendung der Zwangsvollstreckung bei Gericht einzahlt, ein Pfandrecht und, im Falle des späteren Konkurses des Schuldners, ein Absonderungsrecht? Art der Geltendmachung des letzteren.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400C370222
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