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Aktenzeichen I 89/84
Datum 19.04.1884
Leitsatz Ist bei Personenvereinen zu dauernden Zwecken die Angabe des zu verhandelnden Gegenstandes bei Berufung der Generalversammlung Voraussetzung der Gültigkeit der in der Generalversammlung gefaßten Beschlüsse?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400C3A0232
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