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Aktenzeichen IV 137/84
Datum 06.10.1884
Leitsatz Stempelpflichtigkeit des Schriftstückes, in welchem der Schuldner unter einem vom Gläubiger ausgestellten Pfandempfangsschein die Einhändigung des Scheines bekennt.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400C3F0256
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