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Aktenzeichen V 182/84
Datum 08.10.1884
Leitsatz 1. Berücksichtigung von Kosten bei Feststellung des Wertes des Beschwerdegegenstandes. §§. 4. 508 C.P.O. 2. Kann das Eintrittsrecht (A.L.R. I. 20. §. 37) von einem dinglich Berechtigten gegenüber dem den Zwangsverkauf eines Grundstückes betreibenden, nicht eingetragenen Gläubiger ausgeübt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400C400258
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