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Aktenzeichen V 197/84

Datum 14.01.1885

Leitsatz Ist in Enteignungssachen bei einem Prozesse über die Höhe der Entschädigung eine Erweiterung des Klagantrages auch nach der im §. 30 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 bestimmten sechsmonatlichen Frist zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400C4A0299

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