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Aktenzeichen II 208/84

Datum 17.10.1884

Leitsatz Sind in badischen Prozessen Anhangssatz 234 zum badischen L.R., §. 30 des bad. Einführungsgesetzes zu den Reichs-Justizgesetzen vom 3. März 1879 und der französ. Code de commerce revisibel? Wird durch die unter sich übereinstimmenden Anhangssatz 234, §. 30 des bad. Einführungsgesetzes und Code de commerce Art. 551 alter Redaktion das eheliche Güterrecht abgeändert? Auslegung der gedachten Gesetzesstellen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400C4C0305

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