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Aktenzeichen II 139/84

Datum 01.07.1884

Leitsatz Unter welchen Umständen steht dem verunglückten Arbeiter bezw. dessen Hinterbliebenen ein direktes Klagerecht gegen die Versicherungsgesellschaft zu, wenn der Prinzipal die Unfallversicherung abgeschlossen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400C500317

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