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Aktenzeichen II 139/84
Datum 01.07.1884
Leitsatz Unter welchen Umständen steht dem verunglückten Arbeiter bezw. dessen Hinterbliebenen ein direktes Klagerecht gegen die Versicherungsgesellschaft zu, wenn der Prinzipal die Unfallversicherung abgeschlossen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400C500317
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