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Aktenzeichen II 102/84

Datum 13.06.1884

Leitsatz 1. Sind Rechtshandlungen des Vormundes, welche der erforderlichen Genehmigung des Familienrates, bezw. des Gerichtes entbehren, als völlig wirkungslos anzusehen, oder finden auf dieselben die Vorschriften des Art. 1304 Code civil Anwendung? 2. Hat für die zehnjährige Verjährung des Art. 1304 Code civil der Rechtssatz: "quae temporalia sunt ad agendum, perpetua sunt ad excipiendum" Geltung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400C560332

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