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Aktenzeichen I 43/82
Datum 30.12.1882
Leitsatz 1. "Dringliche Fälle" bei der Beschwerdeeinlegung im Sinne des §. 532 Abs. 1 C.P.O. 2. Findet Anwaltszwang statt bei allen Beschwerden im Zwangsvollstreckungsverfahren, wenn die Hauptsache in erster Instanz bei einem Landgerichte anhängig war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400C5F0354
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