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Aktenzeichen I 111/83

Datum 07.04.1883

Leitsatz Ist als Beschwerdegegenstand, falls nur ein geltend gemachtes Retentionsrecht unter den Parteien streitig ist, die retinierte Leistung, oder eventuell nur die an Wert geringere Leistung, wegen welcher das Retentionsrecht ausgeübt werden soll, anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400C610360

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