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Aktenzeichen III 130/84

Datum 28.11.1884

Leitsatz Wann ist der Anwalt berechtigt eine Beweisgebühr nach §. 13 Nr. 4 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte zu berechnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400C730393

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