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Aktenzeichen II 209/84

Datum 17.10.1884

Leitsatz 1. Steht einem Gläubiger gegen den Beschluß, durch welchen ein Arrest in das Vermögen seines Schuldners auf Antrag eines anderen Gläubigers angeordnet worden ist, ein Widerspruchsrecht zu? 2. Wie ist die Voraussetzung der Anfechtung in §. 2 des Reichsgesetzes vom 21. Juli 1879 "insofern die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers nicht geführt hat oder anzunehmen ist, daß sie zu einer solchen nicht führen würde" aufzufassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400C770400

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