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Aktenzeichen III 211/84

Datum 02.12.1884

Leitsatz Findet die Vorschrift in §. 260 C.P.O. in dem gerichtlichen Verfahren über die dem Grundeigentümer für die ihm enteigneten Grundstücke zu gewährende Entschädigung Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400C780402

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