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Aktenzeichen IV 249/84

Datum 22.12.1884

Leitsatz Ist der Berufungsrichter, welcher abändernd auf einen Eid des Berufungsklägers erkannt hatte, nachdem dieses Urteil auf die Revision des Gegners uneingeschränkt aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an ihn zurückverwiesen war, durch eine relative Rechtskraft jenes Urteiles verhindert, auf Grund der neuen Verhandlung unbedingt (ohne Eid) nach dem Antrage des Berufungsklägers zu erkennen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400C790408

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