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Aktenzeichen I 209/84

Datum 10.07.1884

Leitsatz Ist eine im Urkundenprozesse erhobene Klage wegen Unterlassung der Beifügung von Urkunden zur Klageschrift nach §. 556 Satz 2 C.P.O. auch dann zurückzuweisen, wenn die dadurch zu beweisende Thatsache als unbestritten oder gerichtskundig keines Beweises bedarf?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400C7B0415

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