zurück
Aktenzeichen III 257/83
Datum 05.02.1885
Leitsatz 1. Welches Gericht hat nach Beendigung des Prozesses über die Verpflichtung einer zum Armenrechte zugelassenen Partei zur Nachzahlung der gestundeten Beträge (§. 116 C.P.O.) zu beschließen? 2. Ist eine Partei, welche nur zu einer ratenweisen Berichtigung dieser Beträge imstande ist, zur Nachzahlung derselben verpflichtet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400C7C0416
zurück