zurück

Aktenzeichen VII 462/27

Datum 10.01.1928

Leitsatz 1. Ist ein Todesfall, der durch nicht vorauszusehendes Austreten von Kohlenoxydgas aus einem Zimmerofen verursacht worden ist, als Unfall im Sinne des § 2 Abs. I der Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Unfallversicherungs-Verbands anzusehen? 2. Trifft auf ihn die Vorschrift im § 2 Abs. II daselbst zu, wonach "Vergiftungen" nicht als Unfälle gelten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464078050018

Download PDF

zurück