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Aktenzeichen VII 462/27
Datum 10.01.1928
Leitsatz 1. Ist ein Todesfall, der durch nicht vorauszusehendes Austreten von Kohlenoxydgas aus einem Zimmerofen verursacht worden ist, als Unfall im Sinne des § 2 Abs. I der Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Unfallversicherungs-Verbands anzusehen? 2. Trifft auf ihn die Vorschrift im § 2 Abs. II daselbst zu, wonach "Vergiftungen" nicht als Unfälle gelten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464078050018
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