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Aktenzeichen III 191/27
Datum 27.01.1928
Leitsatz Was muß ein Beamter zu seiner Entlastung beweisen, wenn er für das Abhandenkommen einer in seine amtliche Obhut gelangten Sache verantwortlich gemacht wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640780F0067
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