Aktenzeichen VII 465/27
Datum 27.01.1928
Leitsatz 1. Welches Recht ist anzuwenden, wenn zwischen einem deutschen Versicherer und einem deutschen Versicherungsnehmer im Ausland eine Versicherung in ausländischer Währung abgeschlossen worden ist? 2. Ist, falls eine österreichische Versicherungsgesellschaft gemäß dem österreichischen Gesetze vom 30. September 1921 (Bundesgesetzblatt 1921 Nr. 547) die in Österreich abgeschlossenen Versicherungen einer deutschen Gesellschaft übernommen hat, die letztere auch dann von der Vertragshaftung befreit, wenn für das Versicherungsverhältnis deutsches Recht gilt? 3. Ist durch das Aufwertungsgesetz vom 16. Juli 1925 und die dazu erlassenen Verordnungen auch die Aufwertung von Versicherungsansprüchen geregelt, die auf Auslandswährung lauten? 4. Ist nach deutschem Recht die freie Aufwertung einer auf österreichische Kronen lautenden Forderung zulässig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464078100070
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