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Aktenzeichen V B 36/27
Datum 30.01.1928
Leitsatz 1. Ist der Beschluß, durch den die Aufwertungsstelle das Verfahren aussetzt, mit der einfachen oder mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar? 2. Hat die Aufwertungsstelle das Verfahren auch dann auszusetzen, wenn das Bestreiten des zur Aufwertung angemeldeten Anspruchs durch den Schuldner offensichtlich unbegründet ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464078120083
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