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Aktenzeichen II 77/27

Datum 31.01.1928

Leitsatz 1. Sind die Vorschriften des § 1 UnlWG. und des § 826 BGB. bei allen Gegenständen gewerblicher Schutzrechte vor Erwerb und nach Ablauf des Sonderrechtsschutzes unter dem Gesichtspunkt unzulässiger Aneignung eines mit Mühe und Kosten errungenen fremden Arbeitsergebnisses gleichmäßig anwendbar? 2. Fallen die Anwendungsbereiche des Geschmacksmustergesetzes und des Wettbewerbsgesetzes zusammen? 3. Welcher Voraussetzungen bedarf es für die Annahme, daß die Nachbildung eines Gegenstandes, der weder Patent- noch Gebrauchsmusterschutz genossen hat, eine gegen Wettbewerbsgrundsätze verstoßende Ausnutzung eines fremden Arbeitsergebnisses darstellt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464078150094

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